Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege

Damit die Krankenkassen die Leistungen bezahlen, arbeiten alle Pflegefachfrauen mit der gleichen ärztlichen Verordnung.

a) Bedarfsabklärung und Beratung

Die Bedarfsabklärung wird anhand einer Pflegedokumentation, die zusammen mit dem Klienten/ der Klientin und oder deren Angehörigen, erstellt. Anhand dieser wird in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt der notwendige Leistungsnachweis für die Krankenkassen schriftlich erhoben (Kopie an Versicherte).

Die Beratungen haben zum Ziel, realistische Möglichkeiten der Grundpflege, Behandlungspflege, Rehabilitationen usw. in Zusammenarbeit mit dem Versicherten, seinen Angehörigen, Hausarzt und anderen spitalexternen Diensten aufzuzeigen, sowie über den bezahlten zeitlichen und finanziellen Umfang gemäss Vorgaben der Krankenkasse zu informieren.

b) Untersuchungen und Behandlungen

Blutentnahmen, Spritzen, Infusionen, Blutzuckerkontrolle und -instruktion, Blutdruck-, Puls- und Temperaturkontrolle, Verbandwechsel, Richten von Medikamenten und Überwachung der Einnahme, Blasenkatheter einlegen und Pflege derselben durch Spülungen und Training, Einläufe, Klistiere usw.

c) Grundpflege in Verbindung mit Leistungen der Behandlungspflege und Beratung

Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden, Aufnehmen, beim Anziehen helfen, Mobilisieren, Ausziehen und ins Bett helfen.

Massnahmen wie Turnen etc. zur Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit. Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe (Abklopfen, Atemgymnastik) usw.

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